BayObLG vom 17.05.1985
BReg 2 Z 35/85
Normen:
BGB § 1090 ;
Fundstellen:
DRsp I(154)161a
NJW 1985, 2485
ZMR 1985, 269
ZfBR 1986, 196

BayObLG - 17.05.1985 (BReg 2 Z 35/85) - DRsp Nr. 1992/7103

BayObLG, vom 17.05.1985 - Aktenzeichen BReg 2 Z 35/85

DRsp Nr. 1992/7103

a. Zulässige beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit dem Verbot, das Grundstück länger als sechs Wochen im Jahr zu bewohnen.

Normenkette:

BGB § 1090 ;

Der Senat stellt zunächst fest, daß die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit dahin zulässig ist, ein Grundstück nicht »zu anderen beruflichen oder gewerblichen Zwecken als denen eines fremdenverkehrsgewerblichen Beherbergungsbetriebs mit ständig wechselnder Belegung zu nutzen«. Eintragungsfähig sei auch eine Dienstbarkeit mit dem Inhalt, daß ein Grundstück nicht zu Wohnzwecken benutzt werden darf; denn auch ein solches Verbot schränke die Befugnis des Eigentümers ein und führe zu einer Verschiedenheit der Art der Grundstücksbenutzung.