Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für das erstinstanzliche Verfahren. Die außergerichtlichen Kosten für das zweitinstanzliche Verfahren tragen die Beigeladenen selbst.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist begründet.
Die nach den §§ 80a, 80 Abs. 5
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