OVG Niedersachsen - Beschluss vom 26.05.2023
2 OA 25/23
Normen:
GKG § 52 Abs. 1; NHG § 68 Abs. 5;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2023, 832
Vorinstanzen:
VG Göttingen, vom 03.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 55/23

Beanstandung hochschulaufsichtsrechtlich; Streitwert; Streitwertbemessung; Streitwertbeschwerde; Zulage für Hochschulbeschäftigte; Streitwert bei einer hochschulaufsichtsrechtlichen Beanstandung der Gewährung finanzieller Zulagen an Beschäftigte eines Studentenwerks

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.05.2023 - Aktenzeichen 2 OA 25/23

DRsp Nr. 2023/8108

Beanstandung hochschulaufsichtsrechtlich; Streitwert; Streitwertbemessung; Streitwertbeschwerde; Zulage für Hochschulbeschäftigte; Streitwert bei einer hochschulaufsichtsrechtlichen Beanstandung der Gewährung finanzieller Zulagen an Beschäftigte eines Studentenwerks

Der Streitwert bei einer hochschulaufsichtsrechtlichen Beanstandung der Gewährung finanzieller Zulagen an Beschäftigte eines Studentenwerks orientiert sich in Anlehnung an die Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 an der Wertbemessung kommunalaufsichtsrechtlicher Streitigkeiten (Nr. 22.5) in Höhe von 15.000 Euro.

Tenor

Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 3. April 2023 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 52 Abs. 1; NHG § 68 Abs. 5;

Gründe