Beauftragung des Bauhandwerkers durch einen Dritten
OLG Oldenburg, Urteil vom 05.07.2000 - Aktenzeichen 2 U 104/00
DRsp Nr. 2001/5016
Beauftragung des Bauhandwerkers durch einen Dritten
Wird der Bauhandwerker ohne Bevollmächtigung durch den Bauherrn durch einen Dritten beauftragt, so sind die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht anwendbar.