Beauftragung eines nicht öffentlich bestellten Sachverständigen als unrichtige Sachbehandlung
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27.03.2001 - Aktenzeichen 10 W 20/01
DRsp Nr. 2001/14080
Beauftragung eines nicht öffentlich bestellten Sachverständigen als unrichtige Sachbehandlung
»Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen ist keine Voraussetzung für seine Heranziehung durch ein Gericht. Die Beauftragung eines nicht öffentlich bestellten Sachverständigen ist keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 8GKG.«