OLG Düsseldorf - Beschluß vom 27.03.2001
10 W 20/01
Normen:
ZPO § 404 ; GKG §§ 5, 8 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1479 (Ls)
OLGReport-Düsseldorf 2001, 331

Beauftragung eines nicht öffentlich bestellten Sachverständigen als unrichtige Sachbehandlung

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27.03.2001 - Aktenzeichen 10 W 20/01

DRsp Nr. 2001/14080

Beauftragung eines nicht öffentlich bestellten Sachverständigen als unrichtige Sachbehandlung

»Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen ist keine Voraussetzung für seine Heranziehung durch ein Gericht. Die Beauftragung eines nicht öffentlich bestellten Sachverständigen ist keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 8 GKG

Normenkette:

ZPO § 404 ; GKG §§ 5, 8 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1479 (Ls)
OLGReport-Düsseldorf 2001, 331