Das Verfahren des Antragstellers zu 1 wird eingestellt.
II.Der Bebauungsplan "W. S.-straße" vom 16. Juni 2015, bekanntgemacht am 23. Juni 2015, ist unwirksam.
III.Die Antragsgegnerin und der Antragsteller zu 1 tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
IV.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|