OVG Nordrhein-Westfalen, vom 25.01.1968 - Vorinstanzaktenzeichen X A 122/67
Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG
BVerwG, Beschluß vom 06.11.1968 - Aktenzeichen IV B 47.68
DRsp Nr. 2009/19310
Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG
1. Ein Bebauungsplan ist nicht allein deswegen, weil er lediglich wenige Grundstücke und in der Hauptsache sogar nur ein Grundstück erfaßt, nichtig.2. Ein zwingender Grund im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Teilplanung vordringlich ist und die Ausarbeitung eines Flächennutzungsplans für das gesamte umfangreiche Stadtgebiet nicht abgewartet werden kann.
Normenkette:
BBauG § 8 Abs. 2 S. 3;
Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen, vom 25.01.1968 - Vorinstanzaktenzeichen X A 122/67