Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Mangel der Finanzierbarkeit; Realisierbarkeit des Vorhabens; inhaltliche Bestimmtheit; Begründung zum Bebauungsplan; Abwägung; Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen; Beachtlichkeit eines Abwägungsfehlers
BVerwG, Urteil vom 18.03.2004 - Aktenzeichen 4 CN 4.03
DRsp Nr. 2004/9370
Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Mangel der Finanzierbarkeit; Realisierbarkeit des Vorhabens; inhaltliche Bestimmtheit; Begründung zum Bebauungsplan; Abwägung; Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen; Beachtlichkeit eines Abwägungsfehlers
»1. Ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, ist grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen erscheint.2. Ein Bebauungsplan leidet an einem Abwägungsfehler, wenn seine Festsetzungen nicht dem Willen des Satzungsgebers entsprechen.«