I. VG Schleswig - Urteil vom 05.02.1997 - 8 A 389/93,
OVG Schleswig-Holstein, vom 20.02.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 1 L 38/97
Bebauungsrecht; Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets
BVerwG, Beschluß vom 03.09.1998 - Aktenzeichen 4 B 85.98
DRsp Nr. 1998/20022
Bebauungsrecht; Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets
»1. Ob eine Gaststätte im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2BauNVO der "Versorgung des Gebiets" dient, ist vom verbraucherbezogenen Einzugsbereich her zu bestimmen; nicht entscheidend sind dagegen - auch bei kleinen Landgemeinden - das Gemeindegebiet oder Gemeindegebietsteile (Ortsteile), ebenso nicht zwingend das festgesetzte Wohngebiet (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 18. Januar 1993 - BVerwG 4 B 230.92 - BRS 55 Nr. 54; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151, 162 f.).2. Ein verbrauchernaher Einzugsbereich liegt nicht vor, wenn die Gaststätte auf Besucher ausgerichtet ist, die realistischerweise zum Besuch ein Kraftfahrzeug benutzen, oder wenn die Gaststätte eine Kapazität aufweist, die nicht erwarten läßt, daß sie durch die Bewohner des "Gebiets" in einem ins Gewicht fallenden Umfang ausgelastet wird.«