BVerwG - Urteil vom 06.11.1968
IV C 2.66
Normen:
BBauG § 34;
Fundstellen:
BVerwGE 31, 20
BayVBl 1969, 316
BBauBl 1969, 404
BlGBW 1969, 51
BRS 20 Nr. 35
Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 14
DÖV 1969, 645
DVBl 1969, 262
MDR 1969, 247
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 25.03.1965 - Vorinstanzaktenzeichen VII A 245/64

Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 - Aktenzeichen IV C 2.66

DRsp Nr. 1996/26033

Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

Zum Begriff des Bebauungszusammenhanges im Sinne der §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG (Zusammenfassung und Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

Normenkette:

BBauG § 34;

Gründe:

I.

Der Kläger will auf seinem bisher unbebauten Grundstück im Gebiet der beigeladenen Gemeinde ein Wohnhaus errichten. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes; es ist auch im Flächennutzungsplan der Gemeinde nicht als Teil einer Baufläche dargestellt. Der Beklagte hat die Bebauungsgenehmigung in Übereinstimmung mit der Gemeinde unter Berufung auf § 35 Abs. 2 BBauG versagt. Dagegen richtet sich die vom Kläger erhobene Verpflichtungsklage, mit der insbesondere geltend gemacht wird, daß das Vorhaben nach § 34 BBauG zu beurteilen sei.