BVerwG - Urteil vom 06.11.1968
IV C 31.66
Normen:
BBauG § 19 Abs. 1; BBauG § 23 Abs. 2; BBauG § 34;
Fundstellen:
BVerwGE 31, 22
BayVBl 1969, 134
BlGBW 1969, 52
BRS 20 Nr. 36
BRS 20 Nr. 92
Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 21
DVBl 1970, 72
VerwRspr 20, 314
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 10.12.1964 - Vorinstanzaktenzeichen 152 I 63

Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung einer Bescheinigung über die bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfreiheit eines Rechtsvorgangs

BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 - Aktenzeichen IV C 31.66

DRsp Nr. 1996/26034

Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung einer Bescheinigung über die bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfreiheit eines Rechtsvorgangs

1. Zum Bebauungszusammenhang gehört die tatsächlich vorhandene Bebauung unabhängig davon, ob die Baulichkeiten genehmigt worden sind oder aber in einer Weise geduldet werden, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständigen Behörden mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben. 2. Ortsteil im Sinne der §§ 19 Abs. 1 und 34 BBauG ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. 3. Einer Bescheinigung über die bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfreiheit eines Rechtsvorganges (§ 23 Abs. 2 BBauG) kommt eine Bindungswirkung nach Maßgabe des § 21 Abs. 1 BBauG nicht zu.

Normenkette:

BBauG § 19 Abs. 1; BBauG § 23 Abs. 2; BBauG § 34;

Gründe:

I.