OLG Düsseldorf - Beschluss vom 30.03.2011
VI-2 U (Kart) 15/08
Normen:
AVBWasserV § 12 Abs. 4; AEUV Art. 34; AEUV Art. 106 Abs. 2; AEUV Art. 101;
Fundstellen:
GRUR-RR 2011, 428
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 28 O (Kart) 529/07

Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs durch nationale Zertifizierung von Bauteilen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2011 - Aktenzeichen VI-2 U (Kart) 15/08

DRsp Nr. 2011/6608

Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs durch nationale Zertifizierung von Bauteilen

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt 1 Ist Art. 28 EG (jetzt Art. 34 AEUV), gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 86 Abs. 2 EG (= Art. 106 Abs. 2 AEUV), so auszulegen, dass privatrechtliche Einrichtungen, die zum Zwecke der Erstellung technischer Normen auf einem bestimmten Gebiet sowie zur Zertifizierung von Erzeugnissen anhand dieser technischen Normen gegründet worden sind, bei der Erstellung technischer Normen sowie bei dem Zertifizierungsprozess an die genannten Vorschriften dann gebunden sind, wenn der nationale Gesetzgeber die Erzeugnisse, die mit Zertifikaten versehen sind, ausdrücklich als gesetzeskonform ansieht und in der Praxis daher ein Vertrieb von Erzeugnissen, die nicht mit diesem Zertifikat versehen sind, zumindest erheblich erschwert ist? 2. Sollte die erste Frage zu verneinen sein: Ist Art. 81 EG (= Art. 101 AEUV) so auszulegen, dass die Tätigkeit einer unter 1. näher beschriebenen privatrechtlichen Einrichtung auf dem Gebiet der Erstellung technischer Normen und der Zertifizierung von Erzeugnissen anhand dieser technischen Normen als "wirtschaftlich" anzusehen ist, wenn die Einrichtung durch Unternehmen beherrscht wird?