Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch rechtskräftiges Teilurteil
BGH, Urteil vom 09.10.1975 - Aktenzeichen VII ZR 130/73
DRsp Nr. 1996/14796
Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch rechtskräftiges Teilurteil
Auch auf die durch Streitverkündung eingetretene Verjährungsunterbrechung wirkt sich ein Grundurteil nicht aus. Ein rechtskräftiges Teilurteil beendet die Unterbrechung nur dann, wenn es den für die Streitverkündung vorgreiflichen Prozeßstoff vollständig ausscheidet, also nicht, wenn dieser Prozeßstoff auch für den noch nicht erledigten Teil des (Vor-)Prozesses Bedeutung hat.