BGH - Urteil vom 09.10.1975
VII ZR 130/73
Normen:
BGB § 215 ;
Fundstellen:
BGHZ 65, 127
DB 1975, 2369
DRsp I(112)80d-e
NJW 1976, 40
WM 1975, 1210

Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch rechtskräftiges Teilurteil

BGH, Urteil vom 09.10.1975 - Aktenzeichen VII ZR 130/73

DRsp Nr. 1996/14796

Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch rechtskräftiges Teilurteil

Auch auf die durch Streitverkündung eingetretene Verjährungsunterbrechung wirkt sich ein Grundurteil nicht aus. Ein rechtskräftiges Teilurteil beendet die Unterbrechung nur dann, wenn es den für die Streitverkündung vorgreiflichen Prozeßstoff vollständig ausscheidet, also nicht, wenn dieser Prozeßstoff auch für den noch nicht erledigten Teil des (Vor-)Prozesses Bedeutung hat.

Normenkette:

BGB § 215 ;
Fundstellen
BGHZ 65, 127
DB 1975, 2369
DRsp I(112)80d-e
NJW 1976, 40
WM 1975, 1210