I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. November 2012 -
II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 15.067,24 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die die Frage, ob ein zwischen ihnen ehemals bestandenes Arbeitsverhältnis geruht hat oder beendet worden war.
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