LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.04.2013
10 Sa 2341/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 623;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 5958/12

Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Fremdgeschäftsführers mit Begründung des Geschäftsführer-Dienstvertrages bei personenidentischer Verbindung zwischen verschiedenen Gesellschaften

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.04.2013 - Aktenzeichen 10 Sa 2341/12

DRsp Nr. 2013/16069

Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Fremdgeschäftsführers mit Begründung des Geschäftsführer-Dienstvertrages bei personenidentischer Verbindung zwischen verschiedenen Gesellschaften

Auch das Arbeitsverhältnis eines sogenannten Fremdgeschäftsführers endet in der Regel mit der Begründung des Geschäftsführer-Dienstvertrages. Dass gilt jedenfalls dann, wenn die handelnde Person für die verschiedenen Gesellschaften identisch ist.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. November 2012 - 18 Ca 5958/12 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 15.067,24 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 623;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die die Frage, ob ein zwischen ihnen ehemals bestandenes Arbeitsverhältnis geruht hat oder beendet worden war.