LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.04.2013
10 Sa 528/12
Normen:
BGB § 305 c Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611 Abs. 1; TzBfG § 14 Abs. 1; TzBfG § 21;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 16.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 936/12

Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sicherheitsgewerbe bei Entzug der Einsatzgenehmigung durch die US-Streitkräfte; unbegründete Arbeitnehmerklage bei Nichtbestehen körperlicher Leistungsprüfungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.04.2013 - Aktenzeichen 10 Sa 528/12

DRsp Nr. 2013/13759

Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sicherheitsgewerbe bei Entzug der Einsatzgenehmigung durch die US-Streitkräfte; unbegründete Arbeitnehmerklage bei Nichtbestehen körperlicher Leistungsprüfungen

Zur Wirksamkeit einer im Arbeitsvertrag enthaltenen Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Entzug einer Einsatzgenehmigung durch die US-Streitkräfte (Anschluss an BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06).

Leitsätze der Redaktion: 1. Arbeitsvertragliche Regelungen zu auflösenden Bedingungen des Arbeitsverhältnisses sind gemäß § 21 TzBfG nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes im Sinne des § 14 Abs. 1 TzBfG wirksam; Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle ist dabei nicht die Rechtswirksamkeit einer Gestaltungserklärung der Arbeitgeberin sondern die Frage, ob die Parteien eine rechtlich statthafte Vertragsgestaltung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung objektiv funktionswidrig zu Lasten des Arbeitnehmers verwendet haben.