VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 25.10.1983
3 S 1221/83
Normen:
BBauG § 1 Abs. 7; BBauG § 2 Abs. 2; BBauG § 8 Abs. 2 S. 1; BBauG § 8 Abs. 4; BBauG § 12; GO (Gemeindeordnung Baden-Württemberg) § 18 Abs. 1 Nr. 1; GO (Gemeindeordnung Baden-Württemberg) § 18 Abs. 1 Nr. 2; GO (Gemeindeordnung Baden-Württemberg) § 18 Abs. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
BRS 40 Nr. 31
BRS 40 Nr. 61
ESVGH 34, 230
VBlBW 1985, 21

Befangenheit eines Gemeinderatsmitglieds; Verfassungsmäßigkeit des § 12 BBauG; Selbständiger bzw. vorzeitiger Bebauungsplan; Einhaltung des Abwägungsgebots bei der Festsetzung von Flächen für Schule, Sport und Wohnen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.1983 - Aktenzeichen 3 S 1221/83

DRsp Nr. 2009/19142

Befangenheit eines Gemeinderatsmitglieds; Verfassungsmäßigkeit des § 12 BBauG; Selbständiger bzw. vorzeitiger Bebauungsplan; Einhaltung des Abwägungsgebots bei der Festsetzung von Flächen für Schule, Sport und Wohnen

1. Der Umstand allein, daß ein Gemeinderatsmitglied ein Grundstück in einem Bereich hat, der vom Gemeinderat bei der Beschließung eines Bebauungsplans als möglicher Alternativstandort erwogen worden ist, betrifft seine Interessen nur mittelbar und begründet deshalb noch nicht seine Befangenheit. 2. Die in § 12 BBauG vorgeschriebene Art der Veröffentlichung von Bebauungsplänen ist verfassungsgemäß. 3. Die Anwendbarkeit der Vorschriften über den selbständigen oder den vorzeitigen Bebauungsplan hängt nicht davon ab, welchen dieser Fälle der Planungsträger wählen wollte. 4. Zur Einhaltung des Abwägungsgebots bei der Festsetzung von Flächen für eine Schulsporthalle und Vereinssporthalle neben schon vorhandenen Schulgebäuden, Schulsportanlagen und Wohnhäusern.

Normenkette:

BBauG § 1 Abs. 7; BBauG § 2 Abs. 2; BBauG § 8 Abs. 2 S. 1; BBauG § 8 Abs. 4; BBauG § 12; GO (Gemeindeordnung Baden-Württemberg) § 18 Abs. 1 Nr. 1; GO (Gemeindeordnung Baden-Württemberg) § 18 Abs. 1 Nr. 2; GO (Gemeindeordnung Baden-Württemberg) § 18 Abs. 1 Nr. 3;
Fundstellen
BRS 40 Nr. 31
BRS 40 Nr. 61
ESVGH 34, 230
VBlBW 1985, 21