Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000.- € festgesetzt.
Der auf die Zulassungsgründe des §
1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts i.S.v. §
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