Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 05.12.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 05.12.2013 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen mangelhafter Architektenleistung auf Zahlung von 52.220,85 € in Anspruch.
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