Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. November 2022 wird geändert. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 9. November 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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