BVerwG - Beschluß vom 05.12.1988
4 B 209.88
Normen:
BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6;
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 03.08.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 297/87

Begriff der Angemessenheit der baulichen Erweiterung im Außenbereich; Erweiterung einer Hundepension um mehr als das Doppelte

BVerwG, Beschluß vom 05.12.1988 - Aktenzeichen 4 B 209.88

DRsp Nr. 2009/19840

Begriff der "Angemessenheit" der baulichen Erweiterung im Außenbereich; Erweiterung einer Hundepension um mehr als das Doppelte

Es liegt auf der Hand, daß die Vergrößerung einer Hundepension von der Fläche und der Zahl der unterzubringenden Hunde her um mehr als das Doppelte die Grenzen einer nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB möglichen und nur zulässigen "angemessenen" baulichen Erweiterung übersteigt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6;

Gründe:

Die Beschwerde ist nicht begründet. Die vorgetragenen Beschwerdegründe ergeben nicht, daß die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfüllt sind.