BGH vom 18.03.1968
VII ZR 142/66
Normen:
BGB § 648 ;
Fundstellen:
NJW 1968, 1087
ZfBR 1993, 228

Begriff der Arbeiten bei einem Bauwerk; Lieferung von Fertigbauteilen

BGH, vom 18.03.1968 - Aktenzeichen VII ZR 142/66

DRsp Nr. 1996/15137

Begriff der Arbeiten bei einem Bauwerk; Lieferung von Fertigbauteilen

Liefert ein Unternehmer aufgrund des Bauplanes und einer von ihm angefertigten statischen Berechnung hergestellte Fertigbauteile sowie einen Verlegeplan, so handelt es sich auch dann, wenn er nicht selbst den Einbau vornimmt, um Arbeiten bei einem Bauwerk.

Normenkette:

BGB § 648 ;

Hinweise:

Bei zusammengesetzten Verträgen kommt es darauf an, wo das Schwergewicht der vertraglichen Leistung liegt.

Fundstellen
NJW 1968, 1087
ZfBR 1993, 228