Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.06.2021 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist, ob —und gegebenenfalls in welcher Höhe— die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Streitjahr (2016) mit der Veräußerung einer Wohnung in X–Stadt einen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (§
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