Begriff der Einrichtung des öffentlichen Rechts; Begriff des öffentlichen Auftraggebers
EuGH, Urteil vom 01.02.2001 - Aktenzeichen C 237/99
DRsp Nr. 2001/15161
Begriff der Einrichtung des öffentlichen Rechts; Begriff des öffentlichen Auftraggebers
Eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ist gegeben, wenn diese so mit der öffentlichen Hand verbunden ist, daß es ihr ermöglicht wird, Entscheidungen der Einrichtung in bezug auf öffentliche Aufträge zu beeinflussen.