EuGH - Urteil vom 01.02.2001
C 237/99
Normen:
Richtlinie 93/37 EWG Art. 1 l. b;
Fundstellen:
VergabeR 2001, 118

Begriff der Einrichtung des öffentlichen Rechts; Begriff des öffentlichen Auftraggebers

EuGH, Urteil vom 01.02.2001 - Aktenzeichen C 237/99

DRsp Nr. 2001/15161

Begriff der Einrichtung des öffentlichen Rechts; Begriff des öffentlichen Auftraggebers

Eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ist gegeben, wenn diese so mit der öffentlichen Hand verbunden ist, daß es ihr ermöglicht wird, Entscheidungen der Einrichtung in bezug auf öffentliche Aufträge zu beeinflussen.

Normenkette:

Richtlinie 93/37 EWG Art. 1 l. b;
Fundstellen
VergabeR 2001, 118