BVerwG - Beschluß vom 11.05.1978
4 B 67.78
Normen:
BBauG § 34 Abs. 1;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 62
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - Urteil vom 04.11.1977 - I A 178/75,

Begriff der näheren Umgebung; Verhältnis zwischen § 34 BBauG 1960 und § 34 Abs. 1 BBauG 1976

BVerwG, Beschluß vom 11.05.1978 - Aktenzeichen 4 B 67.78

DRsp Nr. 2009/19418

Begriff der "näheren Umgebung"; Verhältnis zwischen § 34 BBauG 1960 und § 34 Abs. 1 BBauG 1976

1. Die Kennzeichnung der als Maßstab heranzuziehenden Umgebung durch den Zusatz "näher" ist in § 34 Abs. l BBauG 1976 neu; § 34 BBauG 1960 enthielt (zugeordnet zur damals noch maßgebenden "Bebauung") weder diesen noch einen anderen Zusatz. 2. Wenn überhaupt in Erwägung zu ziehen sein sollte, daß mit der Aufnahme des Zusatzes "nähere" eine Abweichung von der früheren Rechtslage gewollt sein konnte, dann jedenfalls nur eine Abweichung, die den als Maßstab beachtlichen Bereich verengt hat. Dafür, daß lediglich dies in Betracht kommen könnte, spricht nicht nur der Zusatz selbst, sondern spricht auch der Umstand, daß die Rechtsprechung unter der Geltung von § 34 BBauG 1960 gelegentlich auch die Beachtlichkeit "der weiteren Umgebung des Grundstücks" hervorgehoben hat.

Normenkette:

BBauG § 34 Abs. 1;

Gründe:

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Die mit ihr geltend gemachten Gründe für eine Zulassung sind nicht gegeben.