BGH vom 17.02.1976
III ZR 13/74
Normen:
BauGB § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 1976, 1204

Begriff der Ortsüblichkeit

BGH, vom 17.02.1976 - Aktenzeichen III ZR 13/74

DRsp Nr. 1996/14770

Begriff der Ortsüblichkeit

Entscheidend für nachbarrechtliche Unterlassungsansprüche (Ortsüblichkeit i.S. des § 906 BGB) ist nicht die öffentliche Bauleitplanung, sondern die tatsächlichen Verhältnisse in dem maßgeblichen Vergleichsgebiet. Öffentlich-rechtliche Planungen können allenfalls einen Anhalt für die ortsübliche Grundstücksbenutzung geben.

Normenkette:

BauGB § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW 1976, 1204