BVerwG - Beschluß vom 19.01.1978
4 B 90.77
Normen:
BBauG § 35 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 146
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 30.11.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 269 I 73

Begriff der Verunstaltung des Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 BBauG 1976

BVerwG, Beschluß vom 19.01.1978 - Aktenzeichen 4 B 90.77

DRsp Nr. 2009/19412

Begriff der Verunstaltung des Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 BBauG 1976

Verunstaltung ist nicht bereits jede Störung der architektonischen Harmonie, also die bloße Unschönheit, sondern nur ein häßlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht bloß beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand, der dem Landschaftsbild grob unangemessen ist.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 3 S. 1;

Gründe:

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Die Rechtssache hat nicht die von der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).