Die zulässige Berufung der Klägerin hat im austenorierten Umfang Erfolg.
Der Klägerin steht gem. § 631 BGB auf Grund eines deklaratorischen Anerkenntnisses der Beklagten gemäß §§ 305, 241 BGB aus dem am 08.01.1997 geschlossenen Bauvertrag über Kanal- und Tiefbauarbeiten am Objekt der Erschließungsanlage G. in Sch. Restwerklohn von jedenfalls 49.276,91 DM zu.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|