BVerwG - Urteil vom 03.04.1981
4 C 61.78
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BBauG § 34 Abs. 1;
Fundstellen:
BVerwGE 62, 151
AgrarR 1982, 18
BauR 1981, 351
BBauBl 1981, 659
BRS 38 Nr. 69
Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 84
DÖV 1981, 874
NJW 1981, 2770
RdL 1982, 203
UPR 1982, 16
VBlBW 1981, 318
ZfBR 1981, 187
ZMR 1982, 48
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 11.05.1976 - Vorinstanzaktenzeichen VI 302/75
VGH Baden-Württemberg, vom 11.07.1978 - Vorinstanzaktenzeichen V 1379/76

Begriff des Einfügens i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein öffentlicher Belang i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG

BVerwG, Urteil vom 03.04.1981 - Aktenzeichen 4 C 61.78

DRsp Nr. 1996/15900

Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein öffentlicher Belang i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG

1. Zum Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG 1976/79 (im Anschluß an das Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369). 2. Ein Flächennutzungsplan kann nicht als öffentlicher Belang i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG 1976/79 angesehen werden.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BBauG § 34 Abs. 1;

Gründe:

I.

Der Kläger strebt die Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Beigeladenen zu 2) an.

Das Grundstück des Beigeladenen zu 2) Flst. Nr. 4283 im Gewann L-gasse der Gemarkung R liegt im Ortsteil M der beigeladenen Gemeinde Insel R im B-see an der S-straße. Es befindet sich inmitten einer lockeren Häusergruppe, die von der dichteren Bebauung des Ortsteils M durch Gemüsefelder von etwa 60 m Länge getrennt ist. Das im Westen angrenzende Grundstück Flst. Nr. 4282 ist mit einem 1953 genehmigten Einfamilienhaus, das sich westlich anschließende Grundstück Flst. Nr. 4280/2 ist mit einem 1956 genehmigten Wohnhaus sowie mit einem ohne Baugenehmigung zu einem Wohngebäude umgebauten früheren Schuppen bebaut. Südlich, nördlich und östlich des streitbefangenen Grundstücks befinden sich Landwirtschafts- und Gärtnereibetriebe.