BVerwG - Urteil vom 27.01.1967
IV C 41.65
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BVerwGE 26, 121
BBauBl 1967, 485
BRS 18 Nr. 27
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 35
Vorinstanzen:
OVG Rheinland-Pfalz,
VG Koblenz,

Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

BVerwG, Urteil vom 27.01.1967 - Aktenzeichen IV C 41.65

DRsp Nr. 1996/25716

Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

1. Auch landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen können landwirtschaftliche Betriebe im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG sein; 2. bei der Entscheidung über die Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne von Nr. 1 anzuerkennen ist, kommt es neben anderem auf den Umfang der landwirtschaftlichen Betätigung, auf die Verkehrsüblichkeit der Betriebsform, auf die Ernsthaftigkeit des Vorhabens und die Sicherung seiner Beständigkeit im Hinblick auf die persönliche Eignung des Betriebsführers und seine wirtschaftlichen Verhältnisse an; von erheblicher Bedeutung bleibt weiter, ob das dem Betrieb zugeordnete Gebäude nach Größe, Lage und Einrichtung zum Umfang und zur Betriebsart der landwirtschaftlichen Betätigung in einem angemessenen Verhältnis steht.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

I.