Begriff des Wohngebäudes; Beschränkung der Bebaubarkeit
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 12.03.2001 - Aktenzeichen 7 B 290/01
DRsp Nr. 2001/14124
Begriff des Wohngebäudes; Beschränkung der Bebaubarkeit
»Allein mit der auf § 3 Abs. 4BauNVO 1962 gestützten Zweiwohnungsklausel kann das planerische Ziel, nur ein Wohngebäude (mit höchstens zwei Wohnungen) je Grundstück zuzulassen, nicht erreicht werden.Die funktionale Selbständigkeit eines Wohngebäudes wird durch eine bauliche Verbindung mit anderen Gebäuden oder Anlagen nicht in Frage gestellt.«