Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die anwaltlich nicht vertretenen Kläger haben mit Schreiben vom 31. August 2018 nicht nur "Widerspruch" gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg eingelegt (Az: 9 ZB 18.1988), sondern sich gleichzeitig auch gegen die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts im Beschluss vom 7. Mai 2018 in Höhe von 10.000 Euro gewandt.
Diese Streitwertbeschwerde ist zwar - auch ohne anwaltliche Vertretung (§
Gemäß §
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