Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. Januar 2017 für beide Rechtszüge auf jeweils 15.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger, eine kreisangehörige Marktgemeinde, wendet sich gegen den Planergänzungsbeschluss für die Verlegung der Staats Straße ... (St ...) "E ..." im Gebiet der Marktgemeinde E* ... vom 2. Juli 2014.
Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks FlNr. 562 der Gemarkung P ..., das für die naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme A5 (Vernetzungsstreifen mit Gehölzen im Wechsel mit Grünlandbrachen) in Anspruch genommen wird. Er wendet ein, dieses Grundstück zur Begradigung der bisherigen Trasse der St ..., die als Gemeindeverbindungs Straße erhalten bleibe, zu benötigen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|