Das Verfahren wird aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. März 2018 ist wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragstellerin.
Die Einstellung des Verfahrens folgt aus §
Die Wirkungslosigkeit des angegriffenen Beschlusses ergibt sich aus §
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