Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.07.2013 -
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit von einer Woche.
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