ArbG Düsseldorf, vom 09.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 1237/19
Behauptung der Arbeitnehmereigenschaft begründet keine Rechtswegzuständigkeit
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12.11.2019 - Aktenzeichen 3 Ta 377/19
DRsp Nr. 2020/712
Behauptung der Arbeitnehmereigenschaft begründet keine Rechtswegzuständigkeit
1. Ein gegen eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses eines Geschäftsführers gerichteter Kündigungsschutzantrag, mit dem unter anderem die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 626BGB gerügt wird, begründet für sich genommen noch keinen sog. sic-non-Fall, bei dem allein die Rechtsansicht des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses bereits wegen Doppelrelevanz die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a/b, 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG begründet. Denn diese Norm gilt für Arbeitsverhältnisse nach § 611aBGB und freie Dienstverhältnisse nach § 611BGB gleichermaßen.
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