BVerwG - Urteil vom 25.10.1978 (8 C 55.75) - DRsp Nr. 1996/27647
BVerwG, Urteil vom 25.10.1978 - Aktenzeichen 8 C 55.75
DRsp Nr. 1996/27647
»Bei der Bewilligung öffentlicher Mittel für die Errichtung von Familienheimen müssen gesetzliche Vorrangregelungen - hier: für kinderreiche Familien - beachtet werden; der Vorrang schließt Prioritätserwägungen jedenfalls dann aus, wenn auf früher gestellte Anträge noch kein Vorbescheid des Inhalts ergangen ist, die Antragsteller könnten mit ihrer Berücksichtigung im laufenden Förderungsprogramm rechnen.«