VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 17.06.1999
2 S 3245/96
Normen:
BauGB § 127 Abs. 1; BauGB § 129 Abs. 1;
Fundstellen:
BWGZ 1999, 600
DÖV 2000, 41
NVwZ-RR 2000, 461
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 18.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1920/94

Beitragsfähigkeit von Mehraufwendungen wegen Zahlungsunfähigkeit des Erschließungsunternehmers

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.1999 - Aktenzeichen 2 S 3245/96

DRsp Nr. 2001/5040

Beitragsfähigkeit von Mehraufwendungen wegen Zahlungsunfähigkeit des Erschließungsunternehmers

1. Werden von dem Erschließungsunternehmer die vertraglich übernommenen Erschließungsmaßnahmen wegen Zahlungsunfähigkeit nicht zu Ende geführt, ist die Gemeinde berechtigt, die zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen erforderlichen Arbeiten selbst vorzunehmen und für den hierfür entstehenden Erschließungsaufwand einen Erschließungsbeitrag zu erheben. 2. Zur Frage, ob die Möglichkeit der Aufrechnung durch die Gemeinde mit ihrem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Erschließungsvertrages gegen den Erstattungsanspruch des Erschließungsunternehmers in Höhe des gemeindlichen Eigenanteils an dem Erschließungsaufwand eine anderweitige Deckung i.S. der §§ 127 Abs. 1, 129 Abs. 1 BBauG/BauGB darstellt.

Normenkette:

BauGB § 127 Abs. 1; BauGB § 129 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Kläger wenden sich gegen einen Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten, durch den sie zu den Kosten der (restlichen) Herstellung der Gehwege herangezogen werden.