OVG Niedersachsen - Urteil vom 05.10.2006
9 LC 246/04
Normen:
BauGB § 124 Abs. 1 ; NGO § 108 Abs. 4 S. 1 ; NGO § 108 Abs. 4 S. 2 ; NKAG § 6 Abs. 1 S. 2 ; NWG § 149 Abs. 6 ; NWG § 149 Abs. 9 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2007, 345

Beitragskalkulation bei Durchführung der Abwasserbeseitigung durch einen Dritten - Abwasserbeitrag; Dritter; Erschließungsvertrag; GmbH, Abwasserentsorgung; Kosten, einem Dritten geschuldete

OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.10.2006 - Aktenzeichen 9 LC 246/04

DRsp Nr. 2008/2600

Beitragskalkulation bei Durchführung der Abwasserbeseitigung durch einen Dritten - Abwasserbeitrag; Dritter; Erschließungsvertrag; GmbH, Abwasserentsorgung; Kosten, einem Dritten geschuldete

»Über Beiträge refinanzierbare Entgelte an "Dritte" sind auch dann gegeben, wenn der "Dritte" - hier eine GmbH - eine von der Gemeinde allein getragene oder von ihr beherrschte juristische Person ist.«

Normenkette:

BauGB § 124 Abs. 1 ; NGO § 108 Abs. 4 S. 1 ; NGO § 108 Abs. 4 S. 2 ; NKAG § 6 Abs. 1 S. 2 ; NWG § 149 Abs. 6 ; NWG § 149 Abs. 9 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserkanalisation in der Ortschaft D. der Mitgliedsgemeinde E. der Beklagten.