I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für ihr Grundstück in M, D .... Das Grundstück ist im Jahre 1866 bebaut worden. Im Jahre 1908 wurde die Dohne hergestellt. Seinerzeit wurde der Eigentümer deswegen nicht zu Anliegerbeiträgen herangezogen, weil das erste Ortsstatut über Anliegerbeiträge erst aus dem Jahre 1877 stammte. Nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes forderte der Beklagte durch Bescheid vom 8. November 1961 rund 1050 DM Erschließungsbeiträge. Der Widerspruch der Klägerin wurde durch Bescheid vom 20. Februar 1962 zurückgewiesen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|