Beitragspflicht für gewerblich genutzte Grundstücke bei Unzulässigkeit der Errichtung von gewerblichen Bauten
BVerwG, Urteil vom 01.02.1967 - Aktenzeichen IV C 178.65
DRsp Nr. 2009/23523
Beitragspflicht für gewerblich genutzte Grundstücke bei Unzulässigkeit der Errichtung von gewerblichen Bauten
Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht für eine sie erschließende Anlage nicht, wenn sie lediglich gewerblich genutzt werden dürfen, die Errichtung gewerblicher Bauten jedoch nur im Ausnahmeweg möglich ist.
Normenkette:
BBauG § 133 Abs. 1;
Gründe:
I.
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