BVerwG - Urteil vom 01.02.1967
IV C 178.65
Normen:
BBauG § 133 Abs. 1;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 17
NJW 1967, 1100
ZMR 1967, 284
Vorinstanzen:
VG Gelsenkirchen,

Beitragspflicht für gewerblich genutzte Grundstücke bei Unzulässigkeit der Errichtung von gewerblichen Bauten

BVerwG, Urteil vom 01.02.1967 - Aktenzeichen IV C 178.65

DRsp Nr. 2009/23523

Beitragspflicht für gewerblich genutzte Grundstücke bei Unzulässigkeit der Errichtung von gewerblichen Bauten

Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht für eine sie erschließende Anlage nicht, wenn sie lediglich gewerblich genutzt werden dürfen, die Errichtung gewerblicher Bauten jedoch nur im Ausnahmeweg möglich ist.

Normenkette:

BBauG § 133 Abs. 1;

Gründe:

I.