VGH Bayern, vom 27.06.1979 - Vorinstanzaktenzeichen 25 XIV 78
BVerwG, vom 09.11.1979 - Vorinstanzaktenzeichen 4 N 1.78
Bekanntmachung der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs; Erforderlicher Abstand zwischen einem Gewerbe- und einem [heranrückenden] Wohngebiet
VGH Bayern, vom 22.03.1982 - Aktenzeichen 25 XIV 78
DRsp Nr. 1996/17972
Bekanntmachung der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs; Erforderlicher Abstand zwischen einem Gewerbe- und einem [heranrückenden] Wohngebiet
1. Die Bekanntmachung der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs muß gemäß BBauG § 2a Abs. 6 Satz 2 so gefaßt sein, daß ein möglicherweise betroffener Bürger sich durch den Hinweis nicht gehindert sieht, von sich aus auf die Planung zu reagieren.2. Zum planungsrechtlichen Gebot gerechter Abwägung beim Heranrücken eines Wohngebietes an einen Industriebetrieb.