I.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Bundesverwaltungsgericht die Sache zur Entscheidung der Frage vorgelegt,
ob in der Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans (§ 12 BBauG 1976) darauf hingewiesen werden muß, daß die Genehmigung unter (erfüllten) Auflagen erteilt worden ist.
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