VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 18.09.1998
8 S 1575/98
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3, 6, § 10 Abs. 3 ;
Fundstellen:
ZfBR 2000, 285 (Ls)

Belange des Landschaftsschutzes; Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen; Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.1998 - Aktenzeichen 8 S 1575/98

DRsp Nr. 2000/5531

Belange des Landschaftsschutzes; Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen; Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans

»1. Daraus, daß ein Bebauungsplan am gleichen Tag ausgefertigt und bekanntgemacht wird, ergeben sich keine Konsequenzen für seine formelle Rechtmäßigkeit. 2. Die Ausweisung eines zu einer Streuobstwiese gehörenden Grundstücks als Fläche für die Landwirtschaft verstößt nicht deshalb gegen § 1 Abs. 3 BBauG 1976/BauGB, weil es der Gemeinde nicht in erster Linie um die Sicherung und Förderung der Landwirtschaft geht, sondern die bestehende Nutzung des Grundstücks aus klimatologischen und ökologischen Gründen erhalten werden soll. 3. Dem Interesse eines Eigentümers an der Aufrechterhaltung der Bebaubarkeit seines Grundstücks kommt kein genereller Vorrang vor klimatologischen Belangen zu.