Der Streitwertbeschluss vom 26. Juni 2019 wird dahin gehend berichtigt, dass Datum der Beschlussfassung der 8. Juli 2019 ist.
2.Die Anhörungsrüge des Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Der auf den 26. Juni 2019 datierte Streitwertbeschluss wird dahin geändert, dass der Streitwert auf 250.567 Euro festgesetzt wird.
4.Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Beklagte. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.
I.
Strittig ist die vom Gericht im Verfahren
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