Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert wird auf 31.064,53 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers in eigenem Namen eingelegte Streitwertbeschwerde, über die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. §
Gemäß §
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