BGH - Urteil vom 04.10.1973
III ZR 138/71
Normen:
GG Art. 14; PrEG (Enteignungsgesetz Preußen) § 8;
Fundstellen:
BGHZ 61, 253
BRS 26 Nr. 107
BauR 1973, 378
WM 1973, 1338
Vorinstanzen:
OLG Köln ? Urteil vom 22.04.1971 ? 14 U ...,

Bemessung der Entschädigung bei Enteignung eines Teilgrundstücks für Straßenbauzwecke

BGH, Urteil vom 04.10.1973 - Aktenzeichen III ZR 138/71

DRsp Nr. 2009/18577

Bemessung der Entschädigung bei Enteignung eines Teilgrundstücks für Straßenbauzwecke

Wird ein Teil eines Grundstücks für Straßenbauzwecke enteignet, so sind bei der Feststellung, welche Wertminderung das Restgrundstück durch die Abtretung der Teilfläche erleidet, die Nachteile nicht zu berücksichtigen, die auch entstanden wären, wenn die Straße an der Grenze des ungeteilten Grundstücks entlang geführt worden wäre. Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob tatsächlich die Möglichkeit bestand, die Straßenanlage außerhalb des (ungeteilten) Grundstücks zu errichten.

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 22. April 1971 aufgehoben.

Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

GG Art. 14; PrEG (Enteignungsgesetz Preußen) § 8;

Tatbestand: