Bei der Teilenteignung sind in Anwendung der Differenzmethode die Verkaufswerte des Gesamtgrundstücks vor der Teilenteignung und des danach verbleibenden Restgrundstücks gegenüberzustellen. Wenn die Vorgartenfläche den Ertragswert nicht oder nur wenig beeinflußt und der Preis vom Verhältnis des bebaubaren zum unbebaubaren Teils des Grundstücks unabhängig ist, kann auch ein einheitlicher Bodenpreis angenommen werden.