BGH vom 20.03.1975
III ZR 153/72
Normen:
BauGB § 194 ;
Fundstellen:
BRS 45 Nr. 106
BauR 1975, 326
DRsp V(527)196f

Bemessung der Entschädigung bei Teilenteignung

BGH, vom 20.03.1975 - Aktenzeichen III ZR 153/72

DRsp Nr. 1996/14825

Bemessung der Entschädigung bei Teilenteignung

Bei der Teilenteignung sind in Anwendung der Differenzmethode die Verkaufswerte des Gesamtgrundstücks vor der Teilenteignung und des danach verbleibenden Restgrundstücks gegenüberzustellen. Wenn die Vorgartenfläche den Ertragswert nicht oder nur wenig beeinflußt und der Preis vom Verhältnis des bebaubaren zum unbebaubaren Teils des Grundstücks unabhängig ist, kann auch ein einheitlicher Bodenpreis angenommen werden.

Normenkette:

BauGB § 194 ;
Fundstellen
BRS 45 Nr. 106
BauR 1975, 326
DRsp V(527)196f