Auf die Beschwerde der Klägerin und ihrer Prozessbevollmächtigten wird Ziffer 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6.9.2019 geändert. Der Streitwert der erstinstanzlichen Verfahren wird für die Zeit vor der Verbindung für das Verfahren
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung entscheidet gemäß §
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