Auf die Beschwerde des Bevollmächtigten der Beigeladenen wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 15. Juli 2021 im Verfahren RO 2 K 17.2017 geändert und der Streitwert neu festgesetzt auf 7.500 Euro.
I.
Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert im streitgegenständlichen Klageverfahren (RO 2 K 17.2017: erfolglos gebliebener Antrag der Kläger auf Verpflichtung der Beklagten zum bauaufsichtlichen Einschreiten gegen die Beigeladenen im Hinblick auf die begehrte Wiederherstellung einer Brandwand) auf der Grundlage des §
II.
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