Unter Änderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 13. August 2018 wird der Streitwert für das Klageverfahren auf 3.000 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
1. Der Beklagte, der auch erstinstanzlich anwaltlich vertreten war und zu dessen Gunsten die Kostenentscheidung im zugrunde liegenden Einstellungsbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 13. August 2018 getroffen wurde, begehrt mit seiner Beschwerde einen höheren Streitwert.
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